01.02.2007 | Totalschaden
Differenzbesteuerung neu schätzen
Rechnet der private Geschädigte einen Totalschaden ab, ohne eine Ersatzbeschaffung nachzuweisen, wird der Wiederbeschaffungswert (WBW) um den darin steckenden Mehrwertsteuerbetrag gekürzt. Bei Fahrzeugen, die typischerweise am Markt nur noch differenzbesteuert verkauft werden, wurden bisher geschätzte 2 bis 2,5 Prozent des Endpreises angenommen.
Folge der Mehrwertsteuer-Erhöhung zum 1. Januar 2007: Wenn Versicherungen nun 2,4 bis 3 Prozent vom WBW in Abzug bringen, ist das nicht zu beanstanden. Das zeigen folgende Musterrechnungen.
Musterrechnung bei unterstellten 15 Prozent Handelsspanne
Einkauf von privat | 10.000 Euro |
Handelsspanne | 1.500 Euro |
darauf 19 Prozent Mehrwertsteuer | 285 Euro |
Verkaufspreis | 11.785 Euro |
Musterrechnung bei unterstellten 17,5 Prozent Handelsspanne
Einkauf von privat | 10.000,00 Euro |
Handelsspanne | 1.750,00 Euro |
darauf 19 Prozent Mehrwertsteuer | 332,50 Euro |
Verkaufspreis | 12.082,50 Euro |
Musterrechnung bei unterstellten 20 Prozent Handelsspanne
Einkauf von privat | 10.000 Euro |
Handelsspanne | 2.000 Euro |
darauf 19 Prozent Mehrwertsteuer | 380 Euro |
Verkaufspreis | 12.380 Euro |
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