· Fachbeitrag · Totalschaden
Totalschaden bei Haftpflicht und Kasko: Was geht, was geht nicht?
| Viele ältere Fahrzeuge sind auf den Straßen unterwegs. Bei einem Unfall ist dann schnell ein wirtschaftlicher oder echter Totalschaden entstanden, obwohl technisch nicht allzu viel passiert ist. Es ist eben der niedrige Wiederbeschaffungswert (WBW), der in das Problemfeld führt, obwohl das Fahrzeug nach vollständiger oder teilweiser Reparatur noch gut nutzbar wäre. Der folgende Beitrag zeigt alle Optionen auf, die dann bei Haftpflichtschäden bestehen. Am Ende des Beitrags wird noch ein Blick auf die ‒ je nach Vertrag nicht einheitliche ‒ Situation bei Kaskoschäden geworfen. |
Wann liegt im Haftpflichtschadenfall ein Totalschaden vor?
Ein Totalschaden liegt im Haftpflichtschadenfall vor, wenn die Reparaturkosten den WBW übersteigen.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt beim Haftpflichtschaden vor, wenn die Reparaturkosten (ggf. zuzüglich Wertminderung, aber abzüglich neu für alt) die Differenz aus WBW und Restwert übersteigen. Die Differenz aus WBW und Restwert wiederum ist in der Sprache des BGH der Wiederbeschaffungsaufwand (WBA).
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