01.04.2006 | Unfall mit Verkehrsteilnehmer aus dem Ausland
Die Rechtsfolgen beim Verkehrsunfall mit Auslandsbezug
In den Osterferien rollt wieder die Reisewelle. Schon der Alltag durch die ständig steigende und die Grenzen überschreitende Mobilität und die Internationalisierung der Transporte führt zu einem sichtbaren Herkunftsmix der Fahrzeuge im Straßenbild.
Der Urlauberverkehr lässt jedoch zu Ferienzeiten die Unfälle mit Auslandsbezug deutlich ansteigen. Im folgenden Beitrag lesen Sie, wie die Rechtslage bei solchen Unfällen ist.
Zwei Grundsituationen
Dabei gibt es zwei deutlich zu unterscheidende Grundsituationen:
- Der Unfall Ihres Kunden geschieht auf deutschem Boden, der Schädiger fuhr ein außerhalb Deutschlands versichertes Fahrzeug.
- Der Unfall Ihres Kunden ereignete sich im Ausland.
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