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  • 04.04.2008 | Unfallreparatur

    SMART-Repair bei Kleinschäden ausreichend

    Wenn ein Kleinschaden mit punktuellen Reparaturmethoden fachgerecht beseitigt werden kann, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf eine umfangreichere Reparatur, entschied das LG Duisburg.  

    Beachten Sie: Im Urteilsfall ging es um einen kleinen Schaden an einem Stoßfänger. Der Geschädigte wollte die Stoßfängerverkleidung erneuert haben. Der gerichtlich beauftragte Gutachter hatte bestätigt, dass der Minimalschaden punktuell beseitigt werden könne. Vor diesem Hintergrund ist das Urteil eine Selbstverständlichkeit. (Urteil vom 22.8.2007, Az: 11 S 68/06) (Abruf-Nr. 081006)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 6 | ID 118590