07.12.2010 | Urteil des LG Saarbrücken sorgt für Aufregung
Abtretung wegen Unbestimmtheit unwirksam?
Wenn eine Abtretung sämtliche Schadenersatzansprüche umfasst, allerdings der Höhe nach auf die jeweilige Rechnungsforderung begrenzt ist, ist das nach Ansicht des LG Saarbrücken zu unbestimmt. Die Abtretung ist damit unwirksam (Urteil vom 15.10.2010, Az: 13 S 68/10; Abruf-Nr. 103893). Das Urteil sorgt für Aufregung.
Unter Gesichtspunkten des RDG unproblematisch
Um das Thema Rechtsberatung ging es im Urteilsfall nur am Rande. Das Gericht sah hier kein Problem. Die Abrechnung aufgrund der Abtretung ist eine zulässige Nebenleistung nach § 5 Absatz 1 RDG.
Bestimmtheit der Abtretung
Das LG störte sich aber an der Grundkonstruktion der Abtretung: Der Verwender hatte sich vom Kunden sämtliche Schadenersatzansprüche abtreten lassen - begrenzt auf die Höhe der entstandenen Rechnung. Das ist durchaus sinnvoll, denn bei Quotenfällen kann das helfen.
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