07.04.2010 | Verbringungskosten
Auch firmeninterne Verbringungskosten sind zu erstatten
Wenn eine Reparaturfirma die firmen- oder gruppeneigene Lackiererei räumlich ausgelagert hat, sind entstehende Verbringungskosten zu ersetzen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.1.2010, Az: I-1 U 140/09, eingesandt von Rechtsanwalt Lothar Schriewer, Düsseldorf; Abruf-Nr. 101049). Im Urteilsfall ging es um eine Mercedes-Niederlassung, die an mehreren Standorten präsent ist. Sie unterhält eine an einem weiteren Standort angesiedelte Lackiererei, die zentral für alle Standorte tätig ist.
Wichtig: Das Urteil ist übertragbar auf jede Werkstatt mit eigener ausgelagerter Lackiererei. Ob man das Urteil jedoch auf die Situation benachbarter Grundstücke übertragen kann, ist zweifelhaft.
Unser Service: Beachten Sie den Textbaustein 258.
Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 2 | ID 134753