01.05.2007 | Verkehrssicherungspflicht
Schaden wegen Schlagloch: Wann haftet die Behörde?
Fährt ein Autofahrer auf einer stark befahrenen Durchgangsstraße in eine etwa 20 cm tiefe Vertiefung der Straße, kann für den Schaden an Reifen und Felge und gegebenenfalls an der Achse die zuständige Behörde haftbar sein. Jedenfalls wenn die Straße schon vorher in einem schlechten Erhaltungszustand war, ist die Behörde zu engmaschigen Kontrollen verpflichtet. Im vom OLG Celle entschiedenen Fall war die Geschwindigkeit unter beschildertem Hinweis auf eine schlechte Wegstrecke und auf Straßenschäden auf 30 km/h begrenzt. Auf die konkrete Gefahrenstelle war jedoch nicht hingewiesen.
Beachten Sie: Wie stets bei Haftungsfragen berichten wir über das Urteil nur zu Ihrer Information in der Situation der Unfallannahme. Ohne anwaltliche Unterstützung wird in einem solchen Fall kaum eine Durchsetzung möglich sein. (Urteil vom 8.2.2007, Az: 8 U 199/06) (Abruf-Nr. 071388)