06.04.2011 | Vollkasko
2,7 Promille: Vollkasko muss nicht zahlen
Kommt der Versicherungsnehmer mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,7 Promille von der Fahrbahn ab, muss der Kaskoversicherer unter dem Gesichtspunkt grober Fahrlässigkeit für den dabei entstandenen Schaden nicht aufkommen. Er ist zu hundert Prozent leistungsfrei (OLG Dresden, Urteil vom 15.9.2010, Az: 7 U 466/10).
Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 6 | ID 143662