05.03.2008 | Vollkasko
Anhänger beschädigt Zugfahrzeug bei Unfall
Ein weiteres Puzzleteil zum Kaskoklassiker „Anhänger stößt gegen vollkaskoversichertes Zugfahrzeug“ vom OLG Düsseldorf: Kommt ein Gespann von der Straße ab und richtet der im Zuge dieses Unfalls gegen das Auto stoßende Anhänger daran weiteren Schaden an, ist auch das von der Vollkaskoversicherung umfasst.
Beachten Sie: Weil dem ganzen Geschehen ein Unfall zugrunde liegt, kommt es auf die umstrittene Klausel, dass ein Zusammenstoß zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ein Betriebsschaden ist, nicht an (siehe Ausgaben 5/2006, Seite 12, und 3/2007, Seite 5). Der Schaden am nicht vollkaskoversicherten Anhänger ist aber nicht gedeckt. (Urteil vom 5.9.2006, Az: I-4 U 233/05) (Abruf-Nr. 070234)
Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 6 | ID 117999