03.01.2008 | Vollkasko
Falschangabe in Schadenmeldung: Versicherungsschutz weg
Die Versicherungsnehmerin hatte nach einem selbst verschuldeten Unfall im Fragebogen der Vollkaskoversicherung angegeben, sie sei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und das Fahrzeug gehöre nicht zum Betriebsvermögen. Beides war falsch. Im Rechtsstreit vor dem OLG Karlsruhe verteidigte sie sich mit der Aussage, sie habe den Inhalt der Fragen nicht verstanden und deshalb einfach mit „Nein“ geantwortet. Dazu das OLG: Wer falsche Angaben „ins Blaue hinein“ macht, verliert seinen Versicherungsschutz. (Urteil vom 18.10.2007, Az: 12 U 9/07) (Abruf-Nr. 073360)
Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 1 | ID 116620