01.01.2007 | Vollkasko
Vollkasko und Fahrten auf Rennstrecken
Der Risikoausschluss für Rennveranstaltungen und dazugehörige Übungsfahrten in der Vollkaskoversicherung greift nicht bei Übungsfahrten, die nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik dienen und deren Ziel die Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung und Fahrsicherheit sind. So hat es das OLG Köln entschieden. Der Halter eines vollkaskoversicherten Porsche GT 3 hatte an einer Veranstaltung auf einer Grand-Prix-Rennstrecke teilgenommen und war dabei verunfallt. Die Vollkaskoversicherung lehnte die Zahlung ab, weil die Veranstaltung den Charakter einer Rennveranstaltung gehabt habe. Jedenfalls sei sie kein Fahrersicherheitstraining im Sinne der Definition des Deutschen Verkehrssicherheitsrats gewesen. Das Gericht urteilte, solange nicht gegeneinander oder „gegen die Stoppuhr“ gefahren werde, liege keine Rennveranstaltung vor. Eine „dazugehörige Übungsfahrt“ im Sinne der Versicherungsbedingungen könne auch nur vorliegen, wenn sie mit einem konkreten Rennen unmittelbar verbunden ist.
(Urteil vom 21.11.2006, Az: 9 U 76/06) (Abruf-Nr. 063758)