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  • 01.05.2006 | Werkvertrag

    Ausschluss der Sachmängelhaftung bei Instandsetzung mit Gebrauchtteilen

    Frage des Lesers

    „Nach einem Unfallschaden haben der Kunde und die Werkstatt vereinbart, dass ein von der Werkstatt zu beschaffender gebrauchter Kühler samt Lüfterrad eingebaut werden soll. Damit hatte man – zulässigerweise – bei einem älteren Fahrzeug die „130-Prozent-Grenze“ unterschritten. Der gebrauchte Kühler, der bereits eine Laufleistung von 130.000 Kilometern hinter sich hatte, machte dann jedoch einige Zeit später Schwierigkeiten. Der Kunde will nun die Werkstatt dafür verantwortlich machen. Wie kann sich die Werkstatt vor einem solchen Fall wirksam schützen?“  

     

    Unsere Antwort

    Urteile zu einem solchen Fall liegen zwar derzeit noch nicht vor. Zunächst muss aber an eines erinnert werden: Anders als im Kaufrecht darf im Werkvertragsrecht die Sachmangelhaftung (Gewährleistung) auch gegenüber Verbrauchern ausgeschlossen werden.  

     

    Generell vom Ausschluss der Sachmängelhaftung Gebrauch zu machen, wäre aber sicherlich unsinnig: Der professionelle Reparateur grenzt sich ja gerade dadurch vom Schwarzarbeiter ab, dass er für die Qualität seiner Arbeit haftet. In dem Sachverhalt, den der Leser darstellt, ist ein Sachmangelhaftungsausschluss jedoch sinnvoll.