01.05.2006 | Werkvertrag
Ausschluss der Sachmängelhaftung bei Instandsetzung mit Gebrauchtteilen
Frage des Lesers
„Nach einem Unfallschaden haben der Kunde und die Werkstatt vereinbart, dass ein von der Werkstatt zu beschaffender gebrauchter Kühler samt Lüfterrad eingebaut werden soll. Damit hatte man – zulässigerweise – bei einem älteren Fahrzeug die „130-Prozent-Grenze“ unterschritten. Der gebrauchte Kühler, der bereits eine Laufleistung von 130.000 Kilometern hinter sich hatte, machte dann jedoch einige Zeit später Schwierigkeiten. Der Kunde will nun die Werkstatt dafür verantwortlich machen. Wie kann sich die Werkstatt vor einem solchen Fall wirksam schützen?“
Unsere Antwort
Urteile zu einem solchen Fall liegen zwar derzeit noch nicht vor. Zunächst muss aber an eines erinnert werden: Anders als im Kaufrecht darf im Werkvertragsrecht die Sachmangelhaftung (Gewährleistung) auch gegenüber Verbrauchern ausgeschlossen werden.
Generell vom Ausschluss der Sachmängelhaftung Gebrauch zu machen, wäre aber sicherlich unsinnig: Der professionelle Reparateur grenzt sich ja gerade dadurch vom Schwarzarbeiter ab, dass er für die Qualität seiner Arbeit haftet. In dem Sachverhalt, den der Leser darstellt, ist ein Sachmangelhaftungsausschluss jedoch sinnvoll.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig