03.04.2009 | Wertminderung
Abwrackprämie beeinflusst Wertminderung
Hinsichtlich der Wertminderung gilt: Je gesuchter ein Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist, desto niedriger fällt die Wertminderung aus. Und je schlechter es auch ohne den Unfall verkaufbar wäre, desto intensiver wirkt sich die Eigenschaft „reparierter Unfallwagen“ aus. Das ist ganz schlicht das Ergebnis der Preisbildung durch Angebot und Nachfrage. Die Abwrackprämie wirkt sich am Neuwagenmarkt zurzeit weit positiver aus, als es vorab vermutet wurde. Doch immer, wenn in einem Marktgefüge an einem Zahnrad gedreht wird, dreht sich ein anderes Rad in die Gegenrichtung. Gebrauchtwagen in der Größenordnung von 5.000 bis 12.000 Euro gelten im Moment als nahezu unverkäuflich. Das wird wohl auch noch eine Weile so bleiben, denn wer einen Gebrauchten jenseits eines Alters von neun Jahren abschafft, war bisher ein typischer Gebrauchtwagenkäufer. Schon die vielen nicht vorverunfallten Gebrauchtwagen stecken also nun in einem verstopften Absatzkanal. Auf den zusätzlichen Gebrauchten nach Unfall (das ist ja die hypothetische Wertminderungssituation) wartet der Markt nicht. Vor diesem Hintergrund gibt es wenig Zweifel, dass im Moment von erhöhter Wertminderung auszugehen ist. Der Minderwert wird nämlich für den Zeitpunkt des Unfalls ermittelt. Dass sich die Situation vielleicht bis zum tatsächlichen Verkauf des Fahrzeugs verbessert haben wird, spielt überhaupt keine Rolle.
Unser Tipp: Achten Sie also darauf, dass der Sachverständige bei der Ermittlung des Restwerts nicht mittels seines Berechnungsprogramms nach „Schema F“ vorgeht. Hier ist nun wirklich Sachverstand gefragt.