05.09.2008 | Wertminderung
Ungewöhnliches Alter im Verhältnis zur Laufleistung
Einem sieben Jahre alten Pkw mit der ungewöhnlich niedrigen Laufleistung von zirka 31.500 km hat das AG Fürstenwalde die vom Sachverständigen ermittelte Wertminderung zugesprochen (Urteil vom 24.7.2008, Az: 12 C 102/08; Abruf-Nr. 082670).
Wichtig: Die Wertminderung für Fahrzeuge dieses Alters ist nicht auf solche Sonderfälle begrenzt. Erst wenn ein Fahrzeug in einem Gesamtzustand ist, dass ein reparierter Unfallschaden keine Wert bildende Wirkung mehr hat, ist die Grenze erreicht.
Unser Tipp: Beachten Sie den Textbaustein 029.
Quelle: Ausgabe 09 / 2008 | Seite 3 | ID 121489