04.01.2011 | Wertminderung
Wertminderung auch bei geringem Schaden
Auch ein Schaden in Höhe von 1.394,98 Euro kann zu einer Wertminderung führen. Denn er ist beim Verkauf des Fahrzeugs, das im Übrigen im Schadenzeitpunkt noch keine drei Jahre alt war und erst 32.000 km Laufleistung aufwies, offenbarungspflichtig (AG Rheinbach, Urteil vom 26.11.2010, Az: 5 C 163/10; Abruf-Nr. 104216).
Praxishinweis: Das Urteil ist völlig richtig. Denn ein typischer Gebrauchtwagenkäufer wird auf die Offenbarung des Unfallschadens mit Kaufzurückhaltung oder Preisverhandlung reagieren. Und nur das ist der Maßstab. |
Unser Service: Sie finden dazu den Textbaustein 281 in zwei Varianten.
Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141225