01.08.2007 | Zwei aktuelle Streitthemen
Vorauszahlungspflicht und Tages- bzw. Wochentarifmix
Es war zu erwarten, dass sich viele Mietwagen-Streitigkeiten vor den Gerichten vermehrt um zwei Fragen drehen: Die Vorauszahlungspflicht und der Mix aus Tages- und Wochentarifen.
Vorauszahlungspflicht
Zur Erinnerung: Ein wesentlicher Teil der Mehrkosten für einen Unfallersatz-Mietwagen im Vergleich zum „Normaltarif“ wird damit begründet, dass im Business- und Touristengeschäft vom Mieter die Vorabzahlung der zu erwartenden Mietkosten zuzüglich einer angemessenen Kaution verlangt wird, üblicherweise durch Kreditkarte.
Im Gegensatz dazu war bislang üblich, dass rund um den Unfallersatz vom Mieter keine Vorauszahlung verlangt wurde, was zu Zinsbelastungen und Ausfallrisiken beim Vermieter führt.
Der BGH hat entschieden, dass der wirtschaftlich ausreichend gut situierte Geschädigte Mehrkosten vermeiden muss, indem er auch im Unfallersatz vorauszahlt. Dazu muss er allerdings keinen Kredit aufnehmen (Einzelheiten siehe Ausgabe 5/2007, Seite 11).
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