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  • 28.08.2020 · Textbausteine · Kfz-Sachverständige · Gutachten

    505: UPE-Aufschläge sind nicht zu begründen (H/K)

    Mit dem Textbaustein begründen Sie, warum UPE-Aufschläge nicht begründet werden müssen. Und zwar für den Haftpflicht- und für den Kaskofall.