· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Generalattacke auf die UPE-Aufschläge?
| In der Reparaturrechnung sind Ersatzteilpreisaufschläge enthalten. Der gegnerische Haftpflichtversicherer erstattet die Aufschläge nicht. Die Werkstatt, die aus abgetretenem Recht vorgeht, weist den Versicherer auf die BGH-Rechtsprechung hin, wonach die UPE-Aufschläge von der Preisfestsetzungsautonomie umfasst sind. Und der Versicherer antwortet: |
„Ihre Argumentation bzgl. der Rechtsprechung des BGH ist unstreitig.
Dennoch sind wir der Auffassung, dass es keine Lagerhaltung mehr gibt und damit auch keine UPE-Aufschläge.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig