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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Generalattacke auf die UPE-Aufschläge?

    | In der Reparaturrechnung sind Ersatzteilpreisaufschläge enthalten. Der gegnerische Haftpflichtversicherer erstattet die Aufschläge nicht. Die Werkstatt, die aus abgetretenem Recht vorgeht, weist den Versicherer auf die BGH-Rechtsprechung hin, wonach die UPE-Aufschläge von der Preisfestsetzungsautonomie umfasst sind. Und der Versicherer antwortet: |

     

    „Ihre Argumentation bzgl. der Rechtsprechung des BGH ist unstreitig.

    Dennoch sind wir der Auffassung, dass es keine Lagerhaltung mehr gibt und damit auch keine UPE-Aufschläge.