18.08.2023 · Textbausteine · Kfz-Sachverständige · Gutachten
584: Überlegungszeit, um Gutachen einzuholen (H)
Es stellt kein schuldhaftes Zögern dar, wenn ein Geschädigter nicht gleich am nächsten Kalendertag einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragt, sondern zunächst über die Frage, ob ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, nachdenkt, ggf. weil er befürchtet, dass der gegnerische Versicherer nicht die vollständigen Sachverständigenkosten zahlen werde. Mit dem folgenden Textbaustein stellen Sie das gegenüber dem Versicherer klar.
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