18.08.2023 · Nachricht · Ausfallschaden
Schadengutachten erst am übernächsten Tag beauftragt
| Es stellt kein schuldhaftes Zögern dar, wenn ein Geschädigter nicht gleich am nächsten Kalendertag einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragt, sondern zunächst über die Frage, ob ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, nachdenkt, ggf. weil er befürchtet, dass der gegnerische Versicherer nicht die vollständigen Sachverständigenkosten zahlen werde. Dies hat das AG Calw entschieden. |
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