21.02.2024 · Textbausteine · Kfz-Sachverständige · Gutachten
600: Diverse Gerichte zum Sinn und Zweck des Schadengutachtens
Diverse Gerichte haben sich zum Sinn und Zweck des Schadengutachtens geäußert. Damit ist geklärt, dass das selbstverständliche Recht des Geschädigten auf Auffüllung seines Wissensdefizites (oder, um die Wortwahl des BGH zu benutzen, seiner „beschränkten Erkenntnismöglichkeiten“) sehr gute Gründe hat. Der folgende Textbaustein stellt dies klar.
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