07.08.2024 · Downloads allgemein · Kfz-Sachverständige · Gutachten
612: Netto ist das neue „Steuerneutral“
Durch die Rechtsprechung des BGH zur Wertminderung ist eine Änderung des bisher üblichen Sprachgebrauchs eingetreten. Bisher wurde der Wiederbeschaffungswert branchenweit als „steuerneutral“ bezeichnet. Der BGH sagt aber nun, dass der vom Privatverkäufer erzielte Preis ein Nettopreis ist. Mit dem Textbaustein stellen Sie das klar.
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