· Fachbeitrag · Abschleppkosten
Versicherung versus Schutzbrief - Wer muss vorrangig für die Abschleppkosten aufkommen?
| Muss der Geschädigte tatsächlich seinen Automobilclub-Schutzbrief oder gar die reine Clubleistung für die Abschleppkosten vorrangig in Anspruch nehmen? Das gehe im Hinblick auf die Schadenminderungspflicht des Geschädigten der Schadenersatzpflicht des Versicherers des Schädigers vor, behaupten manche Versicherer und verunsichern damit so manchen Leser. Unsere Antwort verschafft Ihnen Klarheit darüber, was wann gilt. |
Frage: Immer häufiger wenden gegnerische Haftpflichtversicherer bei Abschleppkosten ein, der Geschädigte müsse seinen Automobilclub-Schutzbrief oder gar die reine Clubleistung in Anspruch nehmen. Wenn er einen solchen Schutzbrief habe oder auch nur Clubmitglied sei, gehe der einer Schadenersatzverpflichtung vor. Jedenfalls hätte er mit dieser Maßnahme die Kosten viel niedriger gehalten. Er verstoße also gegen die Schadenminderungspflicht, wenn er nicht dafür Sorge trage, dass der Abschleppunternehmer, dessen Abschleppfahrzeug immerhin die Farben des Automobilclubs trage, nicht zum Schutzbrief- oder Clubleistungstarif abrechne. Was ist dran an diesen Behauptungen?
Unsere Antwort: Die Frage hat viele Facetten. Und Sie führt mal wieder auf den Punkt zurück, wo sich die Branche fragen muss, wie lange es noch gut geht, dass ähnliche Leistungen zu krass unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Aus den eigenen Schutzbriefprodukten wissen die Versicherer ja nur zu genau, wie billig man die Schutzbriefleistungen einkaufen kann. Das nutzen sie gerne, zumal die Abschleppkosten zurzeit offenbar auf der Agenda mancher Versicherungen einen Stellenwert ähnlich dem der Mietwagenkosten bekommen.
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