· Fachbeitrag · Haftung
Aufgeladenes Fahrzeug schädigt Abschleppwagen
| Fängt ein aufgeladenes Fahrzeug auf dem Abschleppwagen zu brennen an und wird der Abschleppwagen dadurch beschädigt, müssen der Halter und der Haftpflichtversicherer des aufgeladenen Fahrzeugs nicht für den Schaden eintreten, entschied das OLG Karlsruhe. |
Bei diesem kuriosen Vorgang mag man zwar zu der Auffassung gelangen, dass das Fahrzeug auf der Ladefläche noch im Betrieb ist und dass von ihm auch noch eine Betriebsgefahr ausgeht. Doch das konnte das OLG offenlassen, denn die Ladung und das Transportfahrzeug bilden eine Betriebseinheit im versicherungsrechtlichen Sinne. Und so ist der Transporteur im Verhältnis zur Ladung kein Dritter (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.8.2014, Az. 13 U 15/14; Abruf-Nr. 143050).
Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 6 | ID 43017028