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  • · Fachbeitrag · Abschleppkosten/Standkosten

    Unfallopfer nicht handlungsfähig, Polizei aktiviert Abschleppunternehmer: Was ist mit Kosten?

    | Immer wieder kommt es vor, dass der Fahrer des verunfallten Fahrzeugs bereits mit dem Krankenwagen abtransportiert wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr handlungsfähig ist, wenn der von der Polizei aktivierte Abschleppunternehmer eintrifft. Wenn ein heftig beschädigtes Elektrofahrzeug abtransportiert wird und sich dann die Notwendigkeit ergibt, Batterie und Fahrzeug zu trennen, entstehen hohe Kosten. Was ist, wenn der Halter des Fahrzeugs diese Kosten dann nicht übernehmen möchte mit dem Argument, er habe ja keinen Auftrag erteilt? |

     

    Frage: Nach einem selbstverschuldeten Unfall mit einem dabei massiv beschädigten Elektrofahrzeug wurden wir von der Polizei hinzugerufen. Die Halterin und Fahrerin des Fahrzeugs war nicht ansprechbar. Details dazu sollen hier aus Diskretionsgründen nicht ausgebreitet werden. Die Fahrerlaubnis hat sie jetzt jedenfalls nicht mehr. Wir haben das Fahrzeug von der Unfallstelle zu uns transportiert und uns dann den Regeln gemäß um die Batterie gekümmert. Die wies eine kontinuierlich steigende Temperatur auf. Daher haben wir ‒ mit den nötigen Qualifikationsnachweisen ausgestattet ‒ die Batterie ausgebaut und getrennt in einem dafür zertifizierten Behälter aufbewahrt. Zum Brand der Batterie kam es aber letztendlich nicht. Das „Fieber“ haben wir dokumentiert.

     

    Es geht jetzt also nicht nur um die üblichen Abschleppkosten, sondern auch um die Zusatzkosten. Die Betroffene hat, weil wir das Fahrzeug sonst nicht herausgegeben hätten, bezahlt. Sie verlangt das Geld nun aber von uns zurück. Denn wir hätten ohne ihren Auftrag gehandelt. Wie schätzen Sie die Rechtslage ein?