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  • · Fachbeitrag · Haftung

    Schaden durch fernbedientes Garagentor

    | Entsteht ein Schaden dadurch, dass ein Garagentor per Fernbedienung geöffnet wird und gegen einen Gegenstand stößt, ist das auch dann nicht der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnen, wenn die Fernbedienung aus dem Auto heraus benutzt wird. Eintrittspflichtig ist in diesem Fall die Privathaftpflichtversicherung des Autofahrers ( LG Düsseldorf, Beschluss vom 22.3.2012, Az. 12 S 19/12 ). |

     

    Der Autofahrer wird froh sein, denn so wird sein Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet. Aber diese Frage ist extrem umstritten und die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Für den Geschädigten ist dieser Streit aber mehr als unerfreulich. Zwar kann er einfach den Schädiger in Person in Anspruch nehmen. Bei welcher Versicherung der den Schaden dann unterbringt, kann dem Geschädigten gleichgültig sein. Wenn aber beim Schädiger „nichts zu holen ist“, dauert es gegebenenfalls ewig, bis klar ist, wie er ans Geld kommt.

     

    Beachten Sie | Dieser Beitrag dient lediglich der Schärfung Ihres Gespürs für die Annahmesituation. Ein solcher Fall ist definitiv Anwaltssache.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Der Beitrag „Kfz- oder Privathaftpflicht: Wer zahlt?“ in UE 6/2009, Seite 14 verrät Ihnen, welcher Versicherung kuriose Schadenereignisse wie zum Beispiel der vom Kofferraum wegrollende Einkaufswagen oder der durch einen Heizlüfter ausgelöste Autobrand zuzuordnen sind.
    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 7 | ID 34708680