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  • · Fachbeitrag · Haftung

    Schlaglochschaden - Wie tief war das Loch?

    | Erst wenn ein Schlagloch eine Tiefe von mindestens 20 cm aufweist und schon mehrere Tage besteht, haftet der Straßenbaulastträger für Schäden an Fahrzeugen. Das gilt nach Ansicht des OLG Köln aber nur auf schnell befahrenen Straßen. |

     

    Auf ohnehin langsam zu befahrenden untergeordneten Straßen gilt darüber hinaus: Wenn eine solche Straße in einem erkennbar schlechten Zustand ist, „warnt sie vor sich selbst“. Dann führt sogar ein Schlagloch mit einer Tiefe von 20 cm und mehr nicht zur Haftung des Baulastträgers. Ein umsichtiger Fahrer muss dort damit rechnen (OLG Köln, Urteil vom 31.5.2012, Az. 7 U 216/11; Abruf-Nr. 121916).

     

    Beachten Sie |Wie alle unsere Beiträge zur Haftung dient auch dieser nur Ihrer Orientierung. Mischen Sie sich niemals in Haftungsfragen ein.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 6 | ID 34310220