· Fachbeitrag · Kasko
Anspruchsverlust bei Fahrerflucht ohne Wenn und Aber
| Verlässt der Versicherungsnehmer unerlaubt den Unfallort, kann der Kasko-Versicherer jede Leistung ablehnen. Denn dessen Feststellungsinteresse ist dann immer beeinträchtigt. Der Gegenbeweis, dass der Versicherer im Einzelfall durch die nicht möglichen Feststellungen keinen Nachteil gehabt habe, ist durch die Unfallflucht abgeschnitten, entschied das OLG Naumburg. |
Die Ausage des OLG ist eine Selbstverständlichkeit. Denn dem Versicherer ist es bei einer Fahrerflucht beispielsweise nicht mehr möglich zu erfahren, wer der Fahrer war und ob dieser unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Gerade Alkohol und Drogen aber dürften am häufigsten das Motiv sein, lieber nicht am Unfallort zu bleiben (OLG Naumburg, Urteil vom 21.6.2012, Az. 4 U 85/11; Abruf-Nr. 123193).