· Fachbeitrag · Kasko
Bei Kaskoschaden nicht beilackiert - Kunde verklagt uns auf Nachbesserung
| Die optische Farbangleichung durch das Einlackieren angrenzender Teile bei der Reparatur von Kaskoschäden ist offenbar immer noch ein Dauerbrenner. Das zeigt die Frage eines Lesers, der bei der Reparatur eines Unfallschadens nicht beilackiert hat und deshalb jetzt von seinem Kunden verklagt wird. Der Fall wirft mehrere Fragen auf. Der folgende Beitrag beantwortet sie. |
Frage: Anlässlich des Kaskoschadens an einem Kundenfahrzeug musste die Stoßstange lackiert werden. Weil die Kaskoversicherer die Kosten einer Farbangleichung an angrenzenden Bauteilen regelmäßig nicht übernehmen, haben wir eine solche Angleichung auch nicht vorgenommen. Nun verlangt der Kunde von uns die Nachbesserung unserer Arbeit, er hat bereits Klage erhoben. Dabei behauptet er nicht, dass die Lackierung als solche mangelhaft sei. Der Mangel sei die fehlende Farbangleichung. Hat der Kunde Recht?
Unsere Antwort: Der von Ihnen geschilderte Fall wirft zwei völlig verschiedene Fragen auf:
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