07.05.2021 · Nachricht · Kasko
BGH: Restwert bei Kasko nur lokal, wenn VN nicht verkauft
| Wenn es beim Kaskoschaden auf eine Abrechnung „Wiederbeschaffungswert minus Restwert“ hinausläuft, der Versicherungsnehmer aber in Eigenregie repariert und das Fahrzeug behält, darf auch beim Kaskoschaden nur ein lokal ermittelter Restwert in Abzug gebracht werden. Dies entschied der für das Kaskoversicherungsrecht zuständige IV. Senat des BGH. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Bedingungen keine Regelungen dazu enthalten, wie der Restwert zu ermitteln ist. Das Weisungsrecht hilft dem Versicherer dabei nicht weiter. |
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