· Fachbeitrag · Kasko
Kaskoversicherung und Abtretung: Ein Massenproblem und seine Lösungsmöglichkeiten
| Immer wieder landen in der UE-Redaktion Anfragen, wie man als Werkstatt den Anspruchskürzungen bei Kaskoschäden etwas entgegensetzen könne. Denn das wäre das größte und immer noch verbleibende Problem, wenn man es erst einmal geschafft habe, den Kunden bei Haftpflichtschäden erfolgreich eine anwaltliche Betreuung zu empfehlen. Und häufig sind die Anfragen mit der Anforderung verbunden, das müsse aber so gestaltet sein, dass der Kunde in keiner Weise belastet werde. |
Es gibt nur einen sicheren Weg
Der einzig sichere Weg ist aber nicht ohne Belastung des Kunden möglich. Denn der lautet: Der Kunde in seiner Rolle als Versicherungsnehmer setzt sich selbst gegen seinen Kaskoversicherer durch. Nur so kann der nachfolgend beschriebenen Problematik, dass Abtretungen der Ansprüche bei Kaskoschäden sehr dünnes Eis sind, begegnet werden.
Allerdings muss der Versicherer entstehende Anwaltskosten erst dann erstatten, wenn er in Verzug ist. Im Ergebnis heißt das: Erst, wenn er sich nach der wesentlichen Zahlung bezüglich der von ihm gekürzten Positionen querstellt, kommt eine Anwaltskostenerstattung in Betracht. Für die Anwälte ist das nicht kostendeckend.
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