· Fachbeitrag · Abtretung
Wissenswertes zu Abtretungen und zur Klage aus abgetretenem Recht
| Wenn ein Versicherer nicht erstattet, was er erstatten muss, führt der Weg zum Geld im Rechtsstaat über das Gericht. Im Idealfall verklagt der Geschädigte oder bei Kaskofällen der Versicherungsnehmer den Versicherer auf Zahlung. Doch nicht immer lässt sich der Geschädigte überzeugen, diesen Weg zu gehen. Dann muss man nicht aufgeben. Oft ist es möglich, den Versicherer aus abgetretenem Recht zu verklagen. Das jedoch ist nicht ganz ohne Tücken. Aktuelle Entwicklungen sind der Anlass, das Thema umfassend zu beleuchten. Zeigen sie diesen Beitrag Ihren Anwälten. |
Klage aus abgetretenem Recht ist nur die zweitbeste Lösung
Eine Klage aus abgetretenem Recht ist immer nur die zweitbeste Lösung. Völlig klar ist: Die bessere Lösung wäre, der Betroffene klagt selbst:
- Häufig steht dort ein Rechtsschutzversicherer zur Seite, sodass das Prozesskostenrisiko nicht vorhanden oder ‒ immer häufiger ‒ auf den Betrag der Selbstbeteiligung in der Rechtschutzversicherung begrenzt ist.
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