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  • · Nachricht · Kasko

    SV-Verfahren entfällt: Anspruchsdurchsetzung nun einfacher

    | Eine Änderung im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat zur Folge, dass das Sachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung als den Versicherungsnehmer verpflichtende Regelung unzulässig geworden ist. Darüber hat UE Sie in der Ausgabe 12/2016 informiert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV hat auf die Gesetzesänderung reagiert. In der aktuellen Fassung der Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) hat er die Klausel zum Sachverständigenverfahren angepasst. |

     

    • A.2.6.1.

    Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden. … Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.“

     

    Wichtig | Diese Variante hat der GDV seinen Mitgliedsunternehmen im Juli 2016 zur Verfügung gestellt. Damit bestätigt er im Ergebnis die Auffassung von UE, dass der Zwang zum Sachverständigenverfahren aufgrund des AGB-Rechts unwirksam ist. Allerdings müssen Sie stets prüfen, ob der Vertrag Ihres Kunden schon die aktuelle Klausel enthält. Denn es ist alles andere als sicher, dass jeder Versicherer den Verbandsvorschlag bereits umgesetzt hat. Hat er das aber noch nicht, ist die alte Klausel mit der Verpflichtung zum Sachverständigenverfahren für Verträge ab Februar 2016 unzulässig.