03.08.2018 · Nachricht · Kasko
Vollkasko und Entfernen vom Unfallort ohne Fremdschaden
| Ist kein Fremdschaden entstanden, entbindet es den Kaskoversicherer nicht von der Zahlungspflicht, wenn sich der Versicherungsnehmer von der Unfallstelle entfernt hat. So sieht es das LG Ravensburg (Urteil vom 17.05.2018 Az. 1 S 15/18, Abruf-Nr. 202633 , eingesandt von Rechtsanwalt Hans-Peter Wientges, Ravensburg). |
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