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  • · Fachbeitrag · Kasko

    Was ist der „Kaufwert“ in der Kaskoversicherung?

    | Ein Leser fragt: Kürzlich ging es in einem Kaskofall mit Totalschaden um den „Kaufwert“ des Fahrzeugs. Was ist damit gemeint? |

     

    UNSERE ANTWORT | Aus der Vollkaskoversicherung ist bei „Premiumpolicen“ die Neuwertentschädigung bekannt. Wer den entsprechenden Tarif wählt, bekommt innerhalb der vertraglich vereinbarten zeitlichen Grenzen statt des Wiederbeschaffungswerts (WBW) den Neuwert des verunfallten Wagens erstattet. Regelmäßig ist das allerdings daran gekoppelt, dass dann auch tatsächlich für mindestens den Neuwertbetrag ein Ersatzfahrzeug gekauft wird. Nun bieten einige Gesellschaften Entsprechendes für Gebrauchtwagen an: Wurde der Tarif mit diesem Merkmal gewählt, erhält der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden - regelmäßig auch zeitlich begrenzt - nicht nur den WBW, sondern den Wert des Fahrzeugs zum Kaufzeitpunkt erstattet. Und das nennen die Versicherer, die diese Variante anbieten, nun den „Kaufwert“. Der muss nicht identisch sein mit dem Kaufpreis. Denn der Versicherer prüft den gezahlten Kaufpreis darauf, ob er der Marktlage entsprach. Bei der Neuwertentschädigung ist das ja auch so, denn auch dort geht es um einen üblichen Neupreis und nicht unbedingt um den gezahlten. So will man offenbar Manipulationen vermeiden wie zum Beispiel eine Rechnung über einen unrabattierten Kaufpreis nebst einer Gutschrift über den Nachlass.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 6 | ID 27623970