· Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungswert bei jungem Elektrofahrzeug ‒ was passiert mit Umweltbonus?
| Ein junges Elektrofahrzeug erleidet einen Totalschaden. Es wurde erst vor wenigen Monaten gekauft. Die „Und wo bleibt meine E-Auto-Kaufprämie?“-Frage des Geschädigten irritiert einen Sachverständigen. Das wiederum führte zu dessen Leserfrage an UE. |
Frage: Das Fahrzeug des Geschädigten, ein VW E-Up, Ez. 30.03.2021, Km-Stand 1838, wurde mit einem Umweltbonus von 3.000 Euro gekauft. Nun hat es einen fremdverschuldeten Totalschaden erlitten. Wie wird der Umweltbonus beim Wiederbeschaffungswert (WBW) berücksichtigt? Und: das Auto wird nicht mehr verkauft, die Produktion ist eingestellt, der Hersteller liefert keine mehr. Spielt das eine Rolle?
Antwort: Man darf sich nicht irritieren lassen durch sachfremde Erwägungen. Ob das Fahrzeug noch gebaut wird, ist ohne Bedeutung. Es kommt nur auf Folgendes an: Der Geschädigte hat Anspruch auf das, was er vorher hatte. Zum Unfallzeitpunkt war das Fahrzeug ein Gebrauchtes. Also stellt sich für den WBW nur eine einzige Frage: Ist so ein Fahrzeug gebraucht erhältlich? Wenn es wegen der geringen Stückzahl nicht „vor der Haustür“ zu bekommen ist, muss der Radius größer gezogen werden. Da wird man dann zum Ergebnis kommen, dass solche Fahrzeuge gebraucht angeboten werden. Und aus den Angeboten ist der WBW zu ermitteln.
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