· Fachbeitrag · Kasko
„Webfehler“ in den AKB mit Werkstattbindung kann Versicherungsnehmer mehr Geld bringen
| Einen „Webfehler“ in den Kaskobedingungen mit Werkstattbindung eines Versicherers hat das AG Essen-Steele aufgedeckt: Eine Sonderregelung in den AKB hebelt die allgemeine Regelung aus. Das kann dem Versicherungsnehmer im Schadenfall mehr Geld bringen. Denn eine Begrenzung der Erstattung auf die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ist dort für den Fall der Nichtreparatur nicht vorgesehen. |
Der klagende Geschädigte hatte eine Versicherung mit Werkstattbindung abgeschlossen. Das Fahrzeug erlitt einen Sturmschaden. Der Vertrag erhielt die übliche Klausel, dass bei Reparaturkosten, die oberhalb der Differenz von Wiederbeschaffungswert (WBW) minus Restwert liegen, bei einer nicht durchgeführten Reparatur nur diese Differenz erstattet wird.
Sonderregelung für Werkstattbindungsverträge
Dann aber folgte die mit „Kaskoversicherung mit Werkstattbindung“ überschriebene und mit dem Satz „Haben Sie für Ihre Kaskoversicherung die Werkstattbindung vereinbart, gilt Folgendes“ eingeleitete Klausel, die die Sanktion für eine Reparatur in der „falschen“ Werkstatt vorsah.
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