· Fachbeitrag · Kasko
Weitere Versicherer überprüfen die SB-Zahlung
| Das OLG Köln hält einen dem Kaskoversicherer gegenüber verschwiegenen Verzicht auf die Selbstbeteiligung (SB) bei einem Kaskoschaden nicht nur für wettbewerbswidrig, sondern sogar für betrügerisch. Darüber hat „UE“ Sie in der November-Ausgabe 2012 informiert. In der Juni-Ausgabe 2013 hat „UE“ dann berichtet, dass ein Versicherer zwischenzeitlich Fragebögen an Versicherungsnehmer (VN) schickt, in denen er Nachweise über die Zahlung der SB verlangt. Die seinerzeit geäußerte Vermutung, dass andere Versicherer dem Beispiel folgen werden, hat sich jetzt bestätigt. |
Frage des Versicherers an die Werkstatt
Ein Direktversicherer will zum Beispiel den Zahlungsnachweis über die SB von der Werkstatt. Vorher erfolge keine Ersatzleistung. Das liegt zwar insoweit neben der Sache, als die Werkstatt keine Nachweispflichten gegenüber der Werkstatt hat. Richtigerweise müsste der Versicherer diese Frage an seinen VN richten.
Dennoch: Die Frage als solche ist sicher zulässig, denn der Versicherer darf sich davor schützen, per Rechnung einen höheren Preis vorgegaukelt zu bekommen, als zwischen der Werkstatt und dem VN tatsächlich vereinbart ist. Denn mit dem SB-Verzicht hat die Werkstatt bei Licht betrachtet den vereinbarten Preis gesenkt, und der Versicherer dürfte nun die SB von dem niedrigeren Betrag in Abzug bringen.
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