· Fachbeitrag · Kasko
Zwei Unfälle kurz nacheinander ‒ ein Schaden?
| In den sozialen Medien gibt es ungezählte Diskussionsforen. Ohne jede Kontrolle auf Richtigkeit wird dort Halbwissen verbreitet. Ein Beispiel dafür hat die UE-Redaktion in einer Versicherungsmakler-Gruppe beobachtet. Es ging um die Frage, ob ein oder zwei Kaskoschäden vorliegen, wenn ein Versicherungsnehmer (VN) mit seinem Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit zweimal an denselben Stein stößt. |
Versicherungsnehmer stößt zweimal an denselben Stein
In der Gruppe wird beschrieben, dass eine Autofahrerin an einem Waldweg gegen einen dort liegenden großen Stein gestoßen ist. Dadurch ist am Fahrzeug vorn ein Schaden entstanden. Sie hat daraufhin ihren Wagen gewendet und ist prompt beim Wegfahren noch einmal an den Stein gestoßen, nun liegt ein Streifschaden seitlich vor. Der Kaskoversicherer hat das als zwei Schadenereignisse gesehen. Er hat zweimal die Selbstbeteiligung (SB) angerechnet. Er hat den Vertrag im Schadenfreiheitsrabatt zweimal hochgestuft.
Ein Mitglied fragt in der Gruppe, ob das so in Ordnung sei. Und nun kommt das Kuriose:
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