Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Teilkasko

    Die Wildschadensaison beginnt!

    | Nicht nur in den Restaurants, sondern auch im Unfallgeschehen beginnen nun wieder die Wildwochen. Der Wildschaden ist in der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Allerdings gilt es, zum Beweis für das Vorliegen eines Wildschadens eine Hürde zu nehmen. Und dann gibt es da noch den gar nicht so seltenen Sonderfall, dass das Wild bereits tot auf der Straße liegt. |

     

    Wildschaden unbedingt bei Polizei oder Jagdpächter melden

    Unproblematisch in der Abwicklung sind die tatsächlichen Kollisionen mit einem lebenden Stück Wild, das an der Unfallstelle liegen bleibt. Dann ist der Beweis geführt. Einzige Hürde: Der Schaden muss unverzüglich bei der Polizei oder beim Jagdpächter gemeldet werden.

     

    Problemfall „Kollision mit bereits totem Wild“

    Ein Problemfall allerdings ist die Kollision mit einem bereits toten Stück Wild. So selten kommt das gar nicht vor, denn nicht jedes verunfallte Tier wird sofort von der Straße geräumt. Lkw-Fahrer zum Beispiel bemerken die Kollision gar nicht, wenn sie das Wild mit dem Anhänger oder Auflieger treffen. Es bleibt liegen, der Folgeunfall ist nur eine Frage der Zeit.