· Fachbeitrag · Wildschaden
Die Tücken der dunklen Jahreszeit - Die Wildschaden-Saison ist in vollem Gange
| In jedem Herbst und Winter steigt die Zahl der Zusammenstöße von Fahrzeugen mit Tieren. Denn mit Einbruch der Dunkelheit sind die Tiere auf der Straße und dort herrscht um diese Zeit noch viel Verkehr. Zudem tauchen die Tiere meist völlig überraschend auf der Straße auf und unbeleuchtet sind sie bekanntlich auch. Der folgende Beitrag beantwortet daher die Fragen. Wer haftet? Und wann liegt ein versicherter Wildunfall vor? |
Wichtig | Die folgenden Betrachtungen dienen nur Ihrer Information, damit Sie in der Auftragsannahmesituation die Sachlage mit dem Kunden kurz besprechen können. Halten Sie sich aus der Anspruchsdurchsetzung unbedingt heraus, insbesondere wenn der Versicherer Widerstand leistet. Eine Einmischung in diesem Fall wäre ein klassischer Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Und bei den Haustierfällen, die gegenüber der Haftpflichtversicherung des Tierhalters abgewickelt werden, besteht für den Geschädigten ohnehin Anspruch auf Erstattung der entstehenden Anwaltskosten.
Wer kommt als Anspruchsgegner in Betracht?
Kommt es zur Kollision, stellt sich regelmäßig die Frage, ob jemand für den Schaden eintritt und wenn ja, wer das ist. In Betracht kommen:
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