· Nachricht · Verbringungskosten
Verbringungskosten innerhalb der Firmengruppe
| Es kommt nicht darauf an, ob die Werkstatt und die Lackiererei zur gleichen Firmengruppe gehören. Entscheidend ist allein, ob das Fahrzeug von hier nach dort transportiert wurde, ob also der Transportaufwand entstanden ist. So entschied das AG Leipzig in Übereinstimmung mit vielen anderen Gerichten in Sachen „Verbringungskosten“. |
Das Abwehrargument der Versicherer kommt immer wieder mal hoch. Und eigentlich kann man noch früher ansetzen, als das AG Leipzig es tat: Der Geschädigte hat auf alles das überhaupt keinen Einfluss. Weder weiß er in der Regel, in welche Lackiererei verbracht wird, noch, wie die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen sind (AG Leipzig, Urteil vom 08.12.2021, Az. 113 C 897/21, Abruf-Nr. 226713, eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Weitz).
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