29.01.2015 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht
OLG Oldenburg: Datenweitergabe durch Versicherer erlaubt
| Nach Auffassung des OLG Oldenburg kommt es für einen Unterlassungsanspruch des Geschädigten gegen den gegnerischen Versicherer nicht darauf an, ob die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittfirmen, die für den Versicherer Kontrollaufgaben übernehmen, nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist. Denn es fehle die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr. |
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