· Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Reparaturbeweis ab sofort empfehlenswert!
| Seit 1. April 2011 ist das Hinweis- und Informationssystem „HI“ der Versicherer (auch „Schufa der Versicherer“ genannt) in Betrieb, das vordergründig der Betrugsabwehr dient. Dabei haben wir von Anfang „auf die Risiken und Nebenwirkungen“ aufmerksam gemacht. Wohl zurecht, wie die neueste Masche der Versicherer zeigt: Wird ein Unfallschaden gemeldet und der Versicherer weiß, dass das Fahrzeug in dem betroffenen Bereich schon einmal einen Schaden hatte, verlangt er den Nachweis vom Geschädigten, dass der Altschaden vollständig beseitigt war. |
Neue Aktivitäten sind zu beobachten
Das HIS-System ermöglicht den Versicherern, Informationen über frühere Unfälle zu Fahrzeugen abzurufen, auch wenn der Schaden nicht im eigenen Haus abgewickelt wurde. Davon wird offenbar fleißig Gebrauch gemacht.
Wird ein Unfallschaden gemeldet und der Versicherer weiß, dass das Fahrzeug in dem betroffenen Bereich schon einmal einen Schaden hatte, verlangt der Versicherer sowohl unter Haftpflichtschaden- wie unter Kaskoaspekten den Nachweis vom Geschädigten, dass der Altschaden vollständig beseitigt war.
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