· Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Verschwiegenes Chiptuning kann Versicherungsschutz kosten
| Verfügt ein Fahrzeug wegen Veränderung seines ursprünglichen Zustands, zum Beispiel durch Chiptuning, über keine gültige Betriebserlaubnis, ist der Versicherungsvertrag, den der Versicherer ohne Kenntnis dieses Umstands geschlossen hat, nach Ansicht des OLG Naumburg nichtig. |
Was waren das noch für Zeiten, als Tuning noch „frisieren“ hieß und stets auch sichtbar war und sein sollte. Unter der Haube der Doppelvergaser mit dem Sportluftfilter, unter dem Fahrzeug die Doppelrohrauspuffanlage aus dem Zubehör. Im Motorbuch Verlag erschien der Bestseller „Jetzt mache ich ihn schneller“. Heute geht das anders. Ein diskreter Chip, der die Motorkenndaten ändert. Man sieht nichts, man hört nichts, man merkt es nur beim Fahren. So kommt man unbeschadet durch jede Polizeikontrolle. Straßenverkehrsamt und Versicherung müssen es ja nicht wissen. So denkt der ein oder andere.
Das Chiptuning wird aktuell immer häufiger zum Rechtsproblem. Dass eine nicht offenbarte derartige Leistungssteigerung kaufrechtlich ein Mangel ist, und das sogar wegen des zu befürchtenden höheren Verschleißes, wenn sie bereits rückgängig gemacht wurde, ist längst geklärt.
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