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  • 27.07.2016 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Wann tritt die Versicherung eines Sportvereins bei einem Autounfall ein?

    | Ein alltäglicher Vorgang und eine Entscheidung des BGH lenken den Blick auf eine bei Verkehrsunfällen selten in Anspruch genommene Versicherung, die wohl jeder Sportverein unterhält. Die Sportversicherung deckt grundsätzlich auch den Fahrzeugschaden ab, wenn ein Mitglied des Vereins auf einer „Vereinsdienstfahrt“ verunfallt und den Schaden wegen Eigenverschuldens ganz oder teilweise selbst tragen müsste. Erfahren Sie, was ein Verein veranlassen muss, damit eine „Vereinsdienstfahrt“ vorliegt. |