21.04.2015 · Fachbeitrag · Vollkasko
BGH: „Gezogenes Fahrzeug“ ist auch ein Anhänger
| Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer kann erkennen, dass mit dem Begriff „gezogenes Fahrzeug“ auch ein Anhänger gemeint ist. Diese Ansicht vertritt der Versicherungssenat des BGH. Es geht dabei um die Klausel in den Kaskobedingungen, die eine Kollision „zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug“ vom Schutz der Vollkaskoversicherung ausschließt, soweit keine Einwirkung von außen stattgefunden hat. |
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