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  • 30.10.2017 · Nachricht · Vollkasko

    Kaskoschaden zu spät gemeldet – nichts bekommen

    | Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich dem Vollkaskoversicherer zu melden. Meldet er ihn erst nach ca. sechs Monaten, kann der Versicherer leistungsfrei sein, entschied das OLG Hamm (Urteil vom 21.06.2017, Az. 20 U 42/17, Abruf-Nr. 196773 ). |