29.09.2017 · Download · Autovermieter · Mietwagen
441: Wertminderung bei Fahrzeugverkauf vor Unfall (H)
Wird ein bereits verkauftes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, realisiert sich die Wertminderung konkret. Zum einen, weil es der Käufer nicht mehr abnehmen muss und ein "Zweitkäufer" weniger dafür bezahlt. Oder weil der ursprüngliche Käufer nur mit einem hohen Preisnachlass gehalten werden kann. Der Textbaustein erläutert dem Versicherer, warum er in diesen Situationen die Wertminderung erstatten muss. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser rechtzeitig gewarnt wurde.
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