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  • 30.09.2013 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Bei Totalschaden an GW kein Ausfall bis zum Kauf eines NW

    | Ist das unfallbeschädigte Fahrzeug bereits elf Monate alt und schon etwa 11.000 km gelaufen, hat der Geschädigte bei einem Totalschaden nur Anspruch auf ein gleichartiges Gebrauchtfahrzeug (GW). Kauft er stattdessen ein Neufahrzeug (NW), kann er nur für den Ausfallzeitraum Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfallentschädigung verlangen, der bei einem GW-Kauf entstanden wäre, entschied das LG Kiel. |